Klasse A Spieler
Als Klasse A Spieler gelten alle Spieler, die die sportlichen Voraussetzungen und/oder die Voraussetzungen für Profitum erfüllen:
a) Sportliche Voraussetzungen:
o in College/NFL/CFL (USA/Kanada/Mexiko/Japan) und/oder sonstigen Profiligen zum Einsatz kamen, oder dort als Teammitglieder regelmäßig trainiert haben,
b) Voraussetzungen für Profitum:
o Spieler, die für Ihre Tätigkeit als Spieler bezahlt werden (Profitum). Die Beurteilung der Voraussetzungen obliegt dem Vorstand des AFBÖ.

Klasse Ö Spieler
• Alle Spieler, die die Voraussetzungen für einen Klasse A Spieler nicht erfüllen, sind als Klasse Ö Spieler einzustufen.
• Unter folgenden Umständen sind Spieler, die die Voraussetzungen für Klasse A Spieler erfüllen, trotzdem als Klasse Ö Spieler zu qualifizieren:
• Als Klasse Ö Spieler gelten alle Spieler, die bei einem Mitgliedsverein des AFBÖ im Nachwuchsbereich für zumindest eine gesamte Saison gespielt haben. Der Spieler muss in dieser Saison die Mindestanwesenheit erfüllt haben, die notwendig gewesen wäre, um an den Playoff- und Finalspielen der jeweiligen Liga teilzunehmen.
• Spieler, die bevor sie erstmals als Klasse A Spieler zu qualifizieren waren, bei einem Mitgliedsverein des AFBÖ für zumindest eine gesamte Saison gespielt haben. Der Spieler muss in dieser Saison die Mindestanwesenheit erfüllt haben, die notwendig gewesen wäre, um an den Playoff- und Finalspielen der jeweiligen Liga teilzunehmen.
Klasse Ö Spieler, die für ihre Tätigkeit als Spieler Geld oder geldwerte Leistungen erhalten (Profitum), können unter bestimmten Umständen in Klasse A Spieler umqualifiziert werden. Profitum kann nur dann zu einer Klassifikation des jeweiligen Klasse Ö Spielers als Klasse A Spieler führen, wenn dieser die jeweils letzte Wechselfrist wahrgenommen hat und davon auszugehen ist, dass er durch den anderen Verein durch das Angebot eines Profivertrages im Sinne der Bestimmungen über das Profitum abgeworben wurde. Der Verein, der den Spieler verliert, ist als einziger Verein dazu berechtigt, eine Umklassifizierung des Spielers zu beantragen. Dieser Antrag kann nur bis zum Meisterschaftsbeginn nach dem Vereinswechsel gestellt werden.

Verwaltung
Alle Spieler müssen bei der Erstausstellung eines Spielerpasses eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie die Voraussetzungen für einen Klasse A Spieler erfüllen.
• Wird dabei erklärt, dass dieser Spieler nicht ein Klasse A Spieler ist, so erfolgt eine Überprüfung durch den AFBÖ. Diese Prüfung kann entfallen, wenn der Spieler dem AFBÖ bereits bekannt ist.
• Wird erklärt, dass der Spieler ein Klasse A Spieler ist, so ist keine weitere Überprüfung notwendig. Kommen bei der Überprüfung durch den AFBÖ Tatsachen zutage, die einen begründeten Verdacht ergeben, dass der Spieler als Klasse A Spieler einzustufen wäre, so muss der Verein des Spielers beweisen, dass der Verdacht unbegründet ist. Ein begründeter Verdacht ist beispielsweise dann gegeben, wenn der betroffenen Spieler auf einem Roster eines entsprechenden Teams im Internet gefunden wird. Kann der Gegenbeweis, dass der Spieler diese Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht erbracht werden, bzw. verweigert der Verein die Zusammenarbeit, so ist der Spieler als Kategorie A Spieler einzustufen.
Wird von einem Mitgliedsverein des AFBÖ ein Verdachtsmoment konkretisiert, dass ein Spieler fälschlich nicht als Klasse A Spieler angemeldet wurde, so ist eine Überprüfung der neu hervorgekommenen Tatsachen durch den AFBÖ durchzuführen.
Alle Wettspiele, an denen ein Spieler mit fälschlich erschlichener Klasse Ö Einstufung teilgenommen hat, sind mit 00:35 strafzuverifizieren.
Solange die Einstufung eines Spielers unklar ist, und ein begründeter Verdacht besteht, gilt der Spieler als Klasse A Spieler.

Profitum
Es ist davon auszugehen, dass Spieler für ihre Tätigkeit als Spieler bezahlt werden, wenn diese nicht über eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften verfügen:
• Nachweisbare hauptberufliche Tätigkeit außerhalb der Vereinssphäre
• Nachweisbarer Studien bzw. Ausbildungserfolg, der einen Aufenthalt im Wirkungskreis des Vereines (für die Ausbildung) zu Ausbildungs- und/oder Studienzwecken glaubhaft erscheinen lässt.
In begründbaren Ausnahmefällen sind folgende Umstände als Indizien zu beachten:
o • Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
o • Wechsel des Lebensmittelspunktes nicht nur für die Dauer der jeweiligen Saison. W

Nicht unter Profitum fallen jedenfalls Spieler, die im Rahmen des Bundesheeres, des AFBÖ oder einer anderen Dachorganisation gegen Bezahlung trainieren/spielen. Ob die jeweilige Dachorganisation die Voraussetzungen dafür erfüllt, entscheidet der Vorstand des AFBÖ. Es handelt sich bei allen aufgezählten Verwaltungsvereinfachungen um widerlegbare Annahmen. Die Beweislast trägt dabei der betroffene Spieler bzw. der Verein, der diesen anmeldet. Die Entscheidung trifft der Vorstand des AFBÖ.

Berufungsmöglichkeiten
Gegen die Entscheidungen des Vorstandes des AFBÖ kann im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung oder einer vom AFBÖ einberufenen Ligasitzung der betroffenen Liga berufen werden.


A-Klasse Spieler
Bei Wettspielen der höchsten Division (allgemeine Altersklasse Herren) im Jahr 2009 im Gültigkeitsbereich der österreichischen WSO dürfen von den Vereinen nur insgesamt vier ‚A‘-Klasse-Spieler (gemäß Anhang IV der WSO) gleichzeitig am Roster geführt und zwei gleichzeitig am Feld eingesetzt werden:

Ausnahme: In der Saison 2008 dürfen folgende Vereine in Abweichung zum vorstehenden Absatz gleichzeitig drei ‚A-Klasse-Spieler‘ einsetzen: Carinthian Black Lions, Hohenems Blue Devils Bei Wettspielen aller anderen Divisionen (allgemeine Altersklasse Herren) im Jahr 2009 im Gültigkeitsbereich der österreichischen WSO dürfen von den Vereinen nur insgesamt zwei ‚A‘-Klasse- Spieler (gemäß Anhang IV der WSO) gleichzeitig am Roster geführt und zwei gleichzeitig am Feld eingesetzt werden:
Verstöße gegen diese Bestimmungen sind von den Schiedsrichtern analog zu den Regeln über ‚Substitution Infraction‘ und ‚Illegal Participation‘ zu ahnden.

Ein weiterreichendes Vorgehen (z.B. Protest gegen das Spielergebnis, Anrufung des Strafsenates oder Anrufung des Vorstandes) ist nicht möglich.

Sämtliche ‚A-Klasse-Spieler‘ (gemäß Anhang IV der WSO) sind mit einem gut sichtbaren, mindestens 6 cm x 6 cm grossen ‚A‘ auf der Rückseite des Helmes zu kennzeichnen. Verstöße gegen diese Bestimmung sind von den Schiedsrichtern analog zu den Regeln über ‚Illegal Equipment‘ zu ahnden.

Anrecht auf A-Klasse-Spieler:
Für AFL-Teams 2009 gibt es als ‚Sockel‘ zwei A-Klasse-Spieler unabhängig von Nachwuchsarbeit – bedeutet in der Praxis: keine Nachwuchsarbeit = 2 A-Klasse-Spieler Zusätzlich für Saison 2009 für die höchste Divison der allgemeinen Altersklasse Herren (AFL):

Für Junioren in 2008: 2 A-Klasse-Spieler
Für Jugend in 2008: 2 A-Klasse-Spieler
Für Schüler in 2008: 1 A-Klasse-Spieler
Für Mini in 2008: 1 A-Klasse-Spieler

Die Gesamtanzahl der A-Klasse-Spieler am Roster darf 4 nicht übersteigen.
Bei 2 Teams eines Vereins in unterschiedlichen Divisionen der allgemeinen Altersklasse Herren : Die A-Klasse-Spieler müssen zum Termin des letzten Einreichens einer Spielerlizenz (Mittwoch 12 Uhr mittags) vor dem 1.Saisonspiel in jenes Team genannt werden ( I oder II ), in welchem sie in dieser Saison ausnahmslos spielen werden.

Div. I:
Sockel von Berechtigung für 1 A-Klasse-Spieler unabhängig von Nachwuchsarbeit – bedeutet in der Praxis: keine Nachwuchsarbeit = 1 A-Klasse-Spieler

Für alle Divisionen von I bis III :
Für Junioren in 2008: 1 A-Klasse-Spieler Für Jugend in 2008: 1 A-Klasse-Spieler Für Schüler in 2008: 1 A-Klasse-Spieler Für Mini in 2008: 1 A-Klasse-Spieler

Wenn durch den ‚Sockel‘ und die Nachwuchsarbeit nicht ausreichend Plätze für A-Klasse-Spieler erworben werden können, können maximal zwei Plätze gegen Bezahlung von je EUR 10.000 ‚erkauft‘ werden – dieses Geld ist an den AFBÖ zu bezahlen und wird ausschließlich zur Deckung von Nachwuchs- Schiedsrichterkosten und (so ein Überschuss entsteht) für Ausbildungen von Nachwuchscoaches verwendet.

Sollte auch dann noch ein Überschuss vorhanden sein, dann wird das Geld als Förderung der Fahrtkosten auf die Vereine gleichermaßen aufgeteilt.

Vorschau auf 2010:
Anrecht auf A-Klasse-Spieler:
Für Teams der höchsten Division der allgemeinen Altersklasse Herren (AFL-Teams) gibt es als ‚Sockel‘ einen A-Klasse-Spieler unabhängig von Nachwuchsarbeit – bedeutet in der Praxis: keine Nachwuchsarbeit = 1 A-Klasse-Spieler Zusätzlich für Saison 2010 für die höchste Division der allgemeinen Altersklasse Herren (AFL):

Für Junioren in 2009: 2 A-Klasse-Spieler
Für Jugend in 2009: 1 A-Klasse-Spieler
Für Schüler in 2009: 1 A-Klasse-Spieler
Für Mini in 2009: 2 A-Klasse-Spieler

Die Gesamtanzahl der A-Klasse-Spieler am Roster darf 4 nicht übersteigen.
Bei 2 Teams eines Vereins in unterschiedlichen Divisionen: Die A-Klasse-Spieler müssen zum Termin des letzten Einreichens einer Spielerlizenz (Mittwoch 12 Uhr mittags) vor dem 1.Saisonspiel in jenes Team genannt werden ( I oder II ), in welchem sie in dieser Saison spielen werden.

Div. I:
Sockel von Berechtigung für 1 A-Klasse-Spieler unabhängig von Nachwuchsarbeit – bedeutet in der Praxis: keine Nachwuchsarbeit = 1 A-Klasse-Spieler

Für alle anderen Divisionen:
Pro Altersklasse bei der Österreichischen Nachwuchsmeisterschaft ein A-Klasse-Spieler am Roster – maximal zwei davon gleichzeitig am Feld

Weiterhin ist der ‚Kauf‘ von 2 Plätzen zu den oben genannten Bedingungen für A-Klasse-Spieler möglich.

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