Am 25. März dieses Jahres veröffentlichte die SZ im Web und ihrer Print Ausgabe den Artikel „Mit offenem Visier“, der sich mit dem Untertitel "Gefälschte Unterschriften, eingeschüchterte Konkurrenten: In Europas Football-Verband tobt eine Schlammschlacht um den umstrittenen Präsidenten Robert Huber.", direkt gegen den EFAF-Präsidenten wandte.
Der wehrte sich danach auf juristischem Weg gegen die Beschuldigungen und das Landesgericht München beschloss am 27. April 2011 eine Einstweilige Verfügung, wonach die SZ einen Gegendarstellung veröffentlichen musste. Der Veröffentlichung, die am 5. Mai erfolgte, ist laut den Anwälten Hubers aber im Sinne des Beschlusses förmlich noch nicht Genüge getan und sie haken nach, so die Überschrift der Gegendarstellung in der gleichen Aufmachung wie in der Ausgangsmitteilung befindlichen Überschrift erfolgen muss. Die SZ Redaktion fügte unterhalb der Gegendarstellung an, dass sie unabhängig vom Wahrheitsgehalt zum Abdruck dieser verpflichtet sind.
Konkret geht es um zwei Punkte (siehe Faksimile), die Robert Huber zur Gegendarstellung einklagen ließ.

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