Die Vereinbarung regelt zum einen den Transfer von Spielern vom AFVD zur ELF nach dem Ende der GFL-Saison bis zum 1. März der folgenden Saison. Erfolgt ein Wechsel zwischen 1. März und 31. August, wird in der ELF eine Sperre von drei Spielen verhängt. Wechsel zwischen dem 1. August und der GFL Bowl sind künftig nicht mehr zulässig.
Ein Wechsel von der ELF zur AFVD ist nach Ende der ELF-Meisterschaft möglich. Bei einem Wechsel zwischen dem 1. März und der neunten ELF-Spielwoche tritt eine Sperre von drei Spielen in Kraft. Ein Transfer zum AFVD ist nach Ende des neunten ELF-Spiels und dem Championship Game nicht mehr zulässig.
Beidseitige Zustimmung nötig
Ein Transfer von Spielern zwischen den beiden Ligen ist abs sofort nur mehr mit Zustimmung der betroffenen Vereine bzw. Franchises möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler, die noch Verpflichtungen zur Freigabe haben, sich dem Verein/der Franchise nicht einfach entziehen können. Darüber hinaus sind künftig alle Sperren/Strafen gleichsam gültig in der jeweils anderen Liga.
Die IFAF wurde über die Verordnung informiert, die auf dem aktuellen Praxis der ITC (International Transfer Card) basiert und PTC (Players Transferkarte) heißt. Der PTC wird von der zuständigen ITC-Stelle im AFVD im selben Fall bearbeitet Art und Weise wie die ITC.
Die Verordnung ist ein erstes Ergebnis der anhaltenden Gespräche zwischen dem AFVD und dem ELF. Es wurde bereits vereinbart, dass die Regelung im August gemeinsam evaluiert und ggf. angepasst wird.