Der Strafsenat des Verbandes befaßte sich nun mit der Causa und sprach gegen Schlegelmilch ein bedingte Sperre von drei Spielen aus.
"Es ging dabei in erster Linie darum die Schiedsrichter zu schützen", sagt Dr. Christian Müller vom AFSÖ. "Daher war es uns auch wichtig ein Zeichen zu setzen, daß die einzig ungeschützten Personen am Feld einen besonderen Schutz von Reglement her genießen. Der Spieler muss, auch wenn der erste Kontakt unabsichtlich ist, danach aufpassen, daß nicht noch mehr passiert. Das ist die eine Seite. Die andere ist, daß der Spieler den ersten Kontakt nicht mit Absicht herbeigeführt hat, dann aber nicht so reagiert wie er hätte reagieren sollen. Deswegen geht man von einem sehr geringen Verschulden aus und daher wurde auch nur eine bedingte Strafe ausgesprochen. Grundlage der Entscheidung waren die Aussage der Schiedsrichter und ein Video."

Die Entscheidung des Strafsenats
Der Strafsenat geht davon aus, daß der erste Kontakt des Spielers mit dem Schiedsrichter unabsichtlich war, aber der Spieler nicht alle Anstrengungen unternahm einen Sturz des beteiligten Schiedsrichters zu verhindern, obwohl der Spieler das Spielgeschehen nicht mehr beeinflussen hätte können. Der Sachverhalt bedarf einer Bestrafung, insbesondere aus generalpräventiven Gründen, da die Schiedsrichter als ungeschützte Teilnehmer auf dem Spielfeld besonders zu schützen sind. Das ergibt sich aus dem Regelwerk, wo jeder absichtliche Kontakt mit dem Schiedsrichter zum Ausschluss führt. Unbeachtet in diesem Zusammenhang bleibt, daß der Spieler während des Spiels mit keinen Sanktionen belegt wurde. Strafmildernd ist, daß es sich um ein Erstvergehen handelt. Das Verschulden des Spielers wird vom Strafsenat als sehr gering eingeschätzt.

Auf gut Deutsch: den ersten Kontakt konnte Schlegelmilch nicht vermeiden. Er war unabsichtlich. Aber dann hat er weiter Gas gegeben anstatt zu bremsen, in einer Situation wo der Gegenspieler für ihn bereits unerreichbar war. Schlegelmilch warf zuvor eine Interception und wollte den Gegenspieler, der den Ball abgefangen hatte noch aufhalten.

Für Schlegelmilch heißt die bedingte Strafe, daß er ein Jahr lang einen Rucksack mit drei Spielen Sperre mit sich trägt. Sollte er sich innerhalb dieses Zeitraums etwas zu Schulden kommen lassen, was bis zum Strafsenat kommt und als Vergehen bewertet wird, muß er damit rechnen, daß diese Strafe dann wieder auflebt, also hinzugerechnet wird. Die verbale Aussage Schlegelmilchs zu Steiner nach dem Vorfall wurde bei der Beurteilung nicht als Kriterium hinzugezogen.

Dr. Müller abschließend: "Ein ausdrücklicher Hinweis denn das ist mir dabei ganz wichtig: Der Strafsenat sagte hier, daß Schiedsrichter besonders zu schützen sind. Die Annahme Schiedsrichter sind nur Luft stimmt in dieser Form daher nicht. Hin und wieder sind sie Luft, wenn sie z.B. der Ball berührt. Im Gegenteil sagt die Regel aus, daß jeder absichtliche Kontakt mit Ausschluss zu ahnden ist. Ein Kontakt mit Luft ist aber nicht zu ahnden, daher sind Schiedsrichter auch nicht gleich Luft. Die relativ milde Strafe soll nicht darüber hinwegtäuschen, oder gar ein Freibrief sein für drei unbedingte Spiele einen Schiedsrichter zu tacklen. Ein absichtlicher Kontakt mit dem Referee zieht definitiv einen Ausschluss und eine längere Sperre nach sich."

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