Mit Jahresbeginn ist die EFAF, so wie jeder nationale Verband, berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 50,– für einen Spielerwechsel einzuheben. In Summe handelt es sich dabei um € 150,– pro Spieler (50 an den alten Verband, 50 an den der neuen und 50 an die EFAF) für die Bearbeitung und Ausstellung eines ITCs. Der Betrag ist vom wechselwilligen Spieler selbst zu zahlen. Sollte er das nicht tun, muss der neue Verein die Rechnung übernehmen.

Die ITC (Internationale Spielertransfer-Karte) ist vom Spieler auszufüllen und von vier Stellen unterzeichnen zu lassen. Vom alten Verein, alten Verband, neuen Verein und neuen Verband. Der alte Verein und Verband muss innerhalb von sieben Tagen den ITC bestätigt an den Spieler retournieren. Wechselfristen müssen hier aber beachtet werden. Sollte ein Spieler sich zu spät, oder gar nicht von seinem Verein abgemeldet haben, so kann sowohl der alte Verein als auch der alte Verband die Ausstellung verweigern.

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