Es handelt sich, wie zuvor angekündigt und gleichzeitig vom aktuell betroffenen Spieler Bernhard Kamber bezweifelt, nun doch nicht um eine NCAA Regel, sondern um einen Beschluss des Vorstandes des AFBÖ über den alle Vereine schriftlich informiert wurden.
Erneut bezieht man sich dabei auf eine Regelung Dritter. Diesmal ist es nicht die NCAA, sondern die EFAF. Diese hat dazu aber ein ganz anderes aktuelles Statement parat.
Sie meinen schön langsam wird es fad? In der Tat gibt es Themen die inhaltlich mehr hergeben als die leidige Augenschild Geschichte, aber brav wie wir sind, vernachlässigen wir schließlich ja das eine nicht, während wir uns um das andere auch kümmern. Der Grund warum wir dieser, vom Spieler Bernhard Kamber aufs Tapet gebrachte Sache weiter nachgehen, sind die ungewohnten Spins, Dives und Cuts der Mitspieler. Das Thema verfolgt uns schon lange, immer wieder trudelten E-Mails ein, nie haben wir das bisher thematisiert. Was sollen wir mit einem Stück Plexiglas machen? Eine Geschichte? Bitte nicht!
Das hat sich nun alleine auf die reflexartig allergische Reaktion mancher Verbandsmitglieder auf das Auftreten und der (offenbar bisher richtigen) Argumentation Bernhard Kambers zum Thema geändert. Hier hat’s ganz offensichtlich was.
Christian Steiner, AFBÖ Kommissionär und aktiver Referee hat dabei die meiste und undankbarste Arbeit. Er hat als Comish zu exekutieren. Rules & Regulations – wo immer diese auch herkommen. Steiner war von Anfang an bemüht die Sache rasch zu klären, war sich bei diesem Detail aber auch nicht zur Gänze sicher. Jetzt sagt er was Sache ist, aber es hapert weniger bei der Begründung, sondern erneut bei der Rechtfertigung (Bezug auf Dritte), die eigentlich gar nicht nötig wäre. Dazu später mehr.
Eine oberflächlich seltsame Rolle spielt dabei der AFBÖ Mann (Kassier) Robert Katzmayer von den Danube Dragons. Es war seine Intervention auf jene Christian Steiner aktiv wurde. Er merkte an, dass eigentlich jeder dagegen Einspruch erheben sollte. Es sei Reglement. Damit hat Katzmayer, so wie sich das heute darstellt, auch Recht. Nur ist dann noch zu beachten woher die Regel kommt. Die kollektive Aufregung über das Eye Shield blieb nämlich aus, sogar die Referees haben dieses beim Match abgesegnet. Bei genaurer Betrachtung wird Katzmayers Einstellung aber erklärbar. Wer glaubt, hier will sich ein Funktionär wichtig machen, unterliegt wahrscheinlich einem Irrtum. Es waren eben die Dragons, die ein traumatisches Erlebnis in ihrer Vereinsgeschichte erfahren mussten. Das hatte damals nichts mit Eye Shields zu tun, aber seither ist der Verein hellhörig und Rufer in der Wüste wenn es um die Sicherheit der Spieler geht. Das ist in Ordnung, das ist nachvollziehbar, aber man kann es dabei auch schnell übertreiben. Gehen wir einen Schritt weiter und weg von den Wünschen, Erfahrungen und Befürchtungen Einzelner.
Am 15.07.2004 fasste der Vorstand des AFBÖ einen Beschluss hinsichtlich der Zulässigkeit von Eye Shields. Hier liegt die Legislative (beim AFBÖ Vorstand) – und nur hier alleine. Es hat nur am Rande mit der NCAA zu tun (eigentlich widerspricht diese NCAA Regel genau diesem Beschluss), aber trotzdem wurde sie vorerst als Basis dieses Beschlusses angeführt.
Die NCAA sagt 2005 über Eye Shields, dass diese ‚transparent‘ sein sollen, also durchscheinend. Laut dieser Regel wäre das Eye Shield von Bernhard Kamber jedoch legal, denn es war und ist durchscheinend. 2004 sagte die NCAA noch ‚clear‘, womit offenbar durchsichtig gemeint war. Man kann schwer behaupten, dass es das nicht wäre, denn ansonsten könnte man die Gesichtszüge des Spielers aus 30 Metern durch dieses nicht mehr erkennen. Also diese Regel, weder die Auslegung von 2004 und schon gar nicht jene von 2005 konnte Basis dafür sein, das Shield Kambers zu verbieten. Glauben Sie vielleicht! Der AFBÖ Vorstand beschloss nämlich ‚clear‘ und ‚transparent‘ anders zu deuten. Es bedeute nicht durchscheinend und durchsichtig, sondern, ‚dass jegliche Färbung und/oder Tönung und/oder Verspiegelung verboten ist.‘
Bis zum 31.12.2005 waren sie aber noch erlaubt, so lange eine hinter das Eye Shield gehaltene Scorecard (!) lesbar war. Die Übergangsfrist diente dazu um vorhanden Eye Shields zu ‚verbrauchen‘. Seit 1.1.2006 sind sie aber gänzlich verboten.
Diese Übersetzung ist etymologisch und inhaltlich schlicht und ergreifend falsch. Daher hat man sich jetzt auch wieder von der Begründung es wäre eine NCAA Regel verabschiedet. Die Eye Shield Marke von Bernhard Kamber ist nämlich ‚NCAA approved‘, entspricht also genau deren Vorgaben. Kamber spielte nach NCAA Regeln, nur die Anderen wussten das (noch) nicht. Daher kann man sie jetzt auch nicht mehr anwenden und beruft sich auf den damals gefassten Vorstandsbeschluss, worüber alle Vereine ja schriftlich informiert wurden.
Dieser sieht im Detail so aus:
AFBÖ Vorstandsentscheidung – gilt seit 01.01.2006:
• Grundsätzlich sind nur klare (weiß, keinerlei Tönung) & durchsichtige (keinerlei Verspiegelung) Eye Shields erlaubt.
• Sollte ein Spieler auf Grund einer akuten (nicht chronischen) Augenverletzung unbedingt ein dunkles bzw. verspiegeltes Eye Shield benötigen, ist über diese medizinische Notwendigkeit & über die Dauer dieser medizinisch notwendigen Maßnahme, ein Attest eines niedergelassenen Facharztes für Augenheilkunde beim AFBÖ(zuständige stelle ist der Commissioner des AFBÖ) vorzulegen.
• Das Attest hat ausschließlich im Kalenderjahr der Ausstellung Gültigkeit.
• Eine Kopie des Arztattestes ist dem Spielerpass beizulegen.
• Der AFBÖ behält sich das Recht vor das Attest durch den Verbandsarzt überprüfen zu lassen.
• Diese Regelung entspricht auch den EFAF Regelungen.
So weit so gut – beenden wir die Sache also. Halt! Was steht da als letzter Punkt? Es sei nicht nur ein Beschluss des AFBÖ Vorstandes, sondern entspräche auch den EFAF Regelungen? Das ist insofern interessant, als doch genau in den Ligen der EFAF (EFAF Cup, EFL – Eurobowl) Spieler im Dutzend mit solchen Smoked Eyshields auflaufen. Wo reglementiert die EFAF das so strikt und warum greift sie nicht ein, wenn halb Italien, England, Schweden, Spanien und Russland verspiegelt und verrußt auf der Schmelz und am Tivoli auftaucht?
Erneut, wie schon zuvor bei der angeblichen NCAA Regel, begeben wir uns auf die Suche. Erneut werden wir nicht fündig. (Vielleicht haben wir es auch nur nicht gefunden?) Ein Déjà-vu? Kann es sein?
Dafür fanden wir etwas anders, nämlich ein offizielles Statement von Frank Kristensen (DEN), seines Zeichens Mitglied des EFAF Komitees und Gremiums der EFAF Schiedsrichter. Der ließ in seiner Funktion zu der Causa vor kurzer Zeit (im Februar 2006) folgendes verlautbaren: ‚Betreffend die Eye Shields, werden wir (die EFAF Officials) Shields erlauben, bei denen es möglich ist durch das Shield die Augen des Spielers zu sehen. Das liegt im Ermessen des Umpires.‘
Diese EFAF Dänen! Reißen zwar nichts im Football, trauen sich aber glatt einem AFBÖ Vorstandsbeschluss dagegen zu reden der sie mit ins Boot geholt hat! Da hat der Kristensen einfach die Tönung und die Verspiegelung ausgelassen und legt das frech ins Ermessen des Hauptschiedsrichters!?
Liebe AFBÖ Vorstandsbeschlussbeschließende – das ist es nun auch nicht. Sagen wir den Leuten die Wahrheit? Hm? Okay.
Also es ist so:
Es gibt keine NCAA Regel, welche das Eye Shield von Bernhard Kamber verbietet.
Im Gegenteil – diese genehmigt genau jenes Shield explizit, zusätzlich mit eigens dafür fabrizierten Aufklebern.
Es gibt keine EFAF Regel, welche das Eye Shield von Bernhard Kamber verbietet.
Die EFAF legt das ins Ermessen des Head Refs – ob er da noch durchsieht oder nicht.
Was es gibt ist eine Beschluss des Vorstandes des AFBÖ für Österreich.
Das ist alles. Das ist (vermutlich) rechtens, aber wir (Österreicher) stehen damit alleine da. Dabei unterstützt uns inhaltlich weder der US-Landesverband für Universitätssport, noch ein Reglement des europäischen Footballverbandes. Diese Regel ist hausbacken und gehört uns alleine. Man wird das im Frühjahr bereits sehen, wenn Spieler aus Braunschweig, Berlin, Hamburg, Prag & Bologna auf österreichischen Plätzen auflaufen werden und keine EFAF Regel sie daran hindern wird, ihre Smoked Eye Shields zu tragen. Die dürfen das einfach, so lange der Umpire sagt: Ich sehe ihre Augen. Es ist also eine ‚Lex Austria‘ und das ist auch der Grund – um zum Ursprung zurückzukehren – warum uns das interessiert hat. Wir haben’s geahnt.
Es wäre eigentlich ein Einfaches gewesen zu sagen: Wir (der AFBÖ Vorstand) haben das so beschlossen, weil wir es so wollten. Das hat man sich aber nicht getraut und sich zuerst hinter der NCAA und danach hinter der EFAF versteckt. Beide decken diese Vorgangsweise aber nicht. Das Eye Shield von Bernhard Kamber stellt laut NCAA ganz sicher und laut EFAF im höchsten Maße wahrscheinlich keinen Regelverstoß dar. Es verstößt aber gegen einen AFBÖ Vorstandsbeschluss. Womit wir das Thema beenden wollen, denn es liegt an den Vereinen, wenn sie das rückgängig machen wollen. Unsere Einschätzung nach wollen sie das mehrheitlich auch. Dann sollten sie es tun oder damit leben. Bernhard Kamber wird vorläufig mit einem klaren Eye Shield Vorlieb nehmen müssen. Oder es ganz abnehmen. FIN.

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