Kamber wurde am 7. Juni beim Spiel der Gladiators gegen den Steelsharks ausgeschlossen und im Spielbericht eine verbale Entgleisung gegen einen Schiedsrichter vermerkt.
Die Darstellung (auch hier in postings), dass es auch zu einer physischen Insultierung eines Referees seitens Kambers kam, ist falsch, dem widerspricht u.a. auch der Spielbericht, in dem "nur" von einer verbalen Insultierung etwas geschrieben steht.
Der Strafsenat verhängte daraufhin eine Sperre von zwei Spielen unbedingt und ein Spiel bedingt.
Diese Strafe erschien den Gladiators unverhältnismäßig hoch und der Verein legte beim Vorstand des AFBÖ Protest ein.
Der behandelte den Einspruch jetzt und reduzierte die unbedingte Strafe auf ein Spiel (plus zwei Spiele bedingt auf zwei Jahre). Diese Sperre saß Kamber bereits im letzten Spiel gegen die Salzburg Bulls ab und ist damit für das Halbfinale gegen die Invaders wieder einsatzberechtigt.
Kein Freibrief
AFBÖ-Präsident Michael Eschlböck stellte klar, dass die Entscheidung des Vorstandes weder ein Freibrief für Schiedsrichterbeleidigungen – darum ist auch eine unbedingte Sperre für ein Spiel plus zwei bedingt auf zwei Jahre geblieben – und schon gar nicht eine Missachtung der Entscheidung des Strafsenats sei. Der Vorstand habe sich die Sache angesehen, ganz konkret auch im Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen und ist dann zur Entscheidung gelangt, die Strafe zu reduzieren. Bei einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, das sei aber nicht der Fall gewesen.
Gladiators zufrieden
Die CNC Gladiators zeigten sich über die Entscheidung sehr zufrieden. ‚Die Strafe erschien uns unverhältnismäßig hoch, daher haben wir diesen Einspruch eingelegt‘, so Gladiators-Obmann Paul Edelsbrunner. ‚Ich bin nun sehr froh, dass der Vorstand des AFBÖ unserer Argumentation folgen konnte.‘
Auch Bernhard Kamber ist über die Reduzierung glücklich. ‚Mir war klar, dass ich eine Strafe bekommen werde, mit zwei Spielen unbedingt hatte ich allerdings nicht gerechnet. Das war schon sehr hart. Ich finde die Entscheidung in der jetzigen Form gerechtfertigt.‘
Für die Geschichtsbücher:
Es ist die erste Strafe für Bernhard Kamber in seiner mittlerweile 17-jährigen Karriere überhaupt, die der Strafsenat gegen ihn verhängt hat.