Zur Vorgeschichte:
Bei der EFAF Generalversammlung am 13. März dieses Jahres wurde der niederländische Verband nicht zugelassen. Aus Sicht der EFAF wäre dieser bereits am 1. März, also rund zwei Wochen vor der Sitzung, schriftlich ausgetreten. Am Tag der Sitzung reisten aber Delegierte des vermeintlich ausgetretenen Landesverbandes nicht nur an, einer von ihnen wollte auch gegen den deutschen Amtsinhaber Robert Huber als EFAF Präsident kandidieren. Dazu kam es aber nicht mehr, denn die EFAF legte den Holländern ‚ihr‘ Austrittsschreiben vor und schlossen die Delegation – nach Schilderung der Holländer unter Androhung von Polizeigewalt – von der Sitzung aus, obwohl diese behauptete, dass das Austrittsschreiben eine plumpe Fälschung und damit nichtig sei. Weder Briefkopf noch Signaturen seien von ihrem Verband. Das alles half nichts, die Türen blieben für die Niederlande verschlossen und damit kam es auch zu keiner Gegenkandidatur.

Das ließen die Niederländer nicht auf sich sitzen und legten eine förmliche Beschwerde beim Weltverband IFAF ein. Diese war bereits im August beim Vorstandstreffen der IFAF auf der Tagesordnung, zwischenzeitlich konsultierte der Weltverband einen deutschen Anwalt, der die Sache prüfen sollte.

Gegen Statuten und deutsches Recht
Dieser kam nun zu einem für die EFAF niederschmetternden Ergebnis. Das Gutachten des Anwalts kam zur Schlussfolgerung, dass der Ausschluss des Niederländischen Landesverbandes in der Form sowohl den EFAF Statuten wie auch deutschem Recht widerspreche. Daher äußerte sich die IFAF in einem Schreiben an den EFAF Präsidenten auch ‚mit ernster Sorge‘, die hier nun die Rechte ihres Mitglieds Niederlande gegenüber der EFAF wahr nehmen wird und der EFAF ganz allgemein auch mitteilt, dass sie sich an ihre Satzungen zu halten hat.

Die IFAF habe zuvor eine Erklärung von der EFAF über die Abfolge der Ereignisse im Vorfeld (Ausschluss der Vertreter des niederländischen Verbandes bei der 2010 EFAF Generalversammlung) angefordert, aber bis dato keine Antwort auf die Anfragen erhalten.

Folglich stelle sich die Sicht der IFAF über die Ereignisse chronologisch so dar:

1. März 2010 – Eine Schreiben des Niederländischen Verbandes vom 1. März 2010 wurde dem EFAF Präsidenten/EFAF Büro geschickt, in welchem steht, dass der Niederländische Verband seine EFAF-Mitgliedschaft zurücklegt. (Anmerkung: Es bestehen seither Zweifel an der Echtheit dieses Briefes).

12. März 2010 – Der EFAF Vorstand akzeptiert den Rücktritt des Niederländischen Verbandes.

13. März 2010 – Die EFAF Generalversammlung findet in Frankfurt statt. Vor Beginn werden der angereiste Präsident und Schatzmeister des Niederländischen Verbandes von der EFAF darüber informiert, dass sie sich nicht an die EFAF Generalversammlung teilnehmen dürfen, in Anbetracht des Erhalts und der Akzeptanz ihrer Schreiben vom Rücktritt durch den EFAF Vorstand. Die niederländischen Vertreter erklärten daraufhin, dass sie als Verband nicht der EFAF ausgetreten wären und bestritten die Richtigkeit des Briefes. Trotzdem wurde ihnen gesagt, dass die Entscheidung bereits von der EFAF getroffen wurde und sie somit nicht mehr berechtigt sind, bei der Generalversammlung teilzunehmen.

Rechte verletzt
Aus IFAF Sicht hätte alleine die Tatsache der Anreise von niederländischen Vertretern zur Generalversammlung nach Frankfurt, den EFAF Vorstand mit Sorge erfüllen und zu einem Überdenken seiner tags zuvor getroffenen Entscheidung führen sollen.

Eine der wichtigsten Grundsätze der Verbandsführung der IFAF sei Fairness gegenüber allen seinen Mitgliedern. Dies gelte auch für kontinentale Verbände, wie der EFAF.

In diesem Fall gehe eindeutig hervor, dass die Rechte des niederländischen Verbandes auf ein faires Verfahren verletzt wurden und dass diese Entscheidung nicht im Einklang mit den EFAF Statuten steht und daher für null und nichtig erklärt werden sollte.

Folglich habe IFAF die Verantwortung diese Angelegenheit zu überprüfen und, falls erforderlich, letztlich Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte aller seiner Mitgliedsverbände zu schützen.

Weitere Bedenken wurden geäußert, dass die Ausarbeitung des Protokolls der besagten Generalversammlung nicht exakt die Stimmen und Anliegen der Mitglieder während der Sitzung zum Ausdruck bringt. Die IFAF bittet daher die EFAF das Protokoll der Versammlung zu überprüfen und gegebenenfalls umzuformulieren.

Ultimatum der IFAF
Eine umfassende Beantwortung dieses Schreibens durch die EFAF legte die IFAF ultimativ von 10. bis spätestens 15. Oktober fest, wobei die EFAF selbst hier auch eine Überprüfung ihrer Verantwortung in dieser Angelegenheit zu unternehmen hat. Dabei, so ein abschließender Ratschlag, sollte die EFAF die Einberufung einer "neuen" EFAF Generalversammlung unter Einhaltung ihrer Satzung ins Auge fassen.  

Sollte das innerhalb des vorgeschlagenen Zeitrahmen nicht passieren, sieht sich die IFAF gezwungen weitere Maßnahmen in dieser Angelegenheit nach den IFAF Satzungen zu erwägen.

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