Das Team aus Breslau, dessen Verband, Polski Zwiazek Futbolu Amerykanskiego – PZFA, seit kurzem "Associated Member" des europäischen Verbandes EFAF ist, hat zwar für den EFAF-Cup genannt, aber derzeit kein Geld für das "enrty fee" und auch keine Bankgarantie vorzuweisen. Zwei Vorraussetzungen um an diesem Bewerb teilnehmen zu dürfen. Die Frist ist längst verstrichen – die EFAF gewährte nun eine Verlängerung bis zum 20. Dezember dieses Jahres.

Der Verein begründet das Versäumnis mit einem Missverständnis, welches sich aus dem Regulativ ergibt. Dieses ist in Englisch verfasst und man habe es nicht richtig verstanden. Daher wurde das Ganze nun mal von den Breslauern an ein Übersetzungsbüro übergeben. Außerdem war man bisher der Ansicht, dass man nicht zwingend teilnehmen müsste, da man ja in einer Gruppe mit drei Mannschaften spiele. Würde "The Crew" nicht antreten können, dann wären ja noch immer zwei Teams da, die gegeneinander spielen könnten.

An sich sei aber alles in bester Ordnung, man ist auch Willens mitzuspielen. Die Stadt Breslau und die polnischen Behörden seien von der Teilnahme der "Crew" schwer begeistert, daher werde demnächst auch Geld von der Stelle fließen. Das dauere aber seine Zeit, denn die Mühlen würden hier langsam mahlen.

Polnische Euphorie
Die Stadt ließe, so der Verein, auch gerade das Breslauer Olympia-Stadion für American Football-Spiele tauglich herrichten, nebenbei habe man nun auch damit begonnen sich um Sponsoren und Medienkooperationen umzusehen, damit die ersten Spiele eines polnische Teams auf europäischer Ebene zu einem riesigen Event werden. Gibt es von der Stadt wider Erwartens kein Geld, dann würde man so zu diesem kommen.

Derzeit sehe man sich aber außer Stande die Bankgarantie zu leisten und das Startgeld zu zahlen. Die Bankgarantie hätte der Verein überhaupt für sich ausnahmsweise gestrichen, da er derzeit nicht weiß, wo er diese herbekommt. Das Nenngeld wolle man Ende des Monats dann überweisen.

Die EFAF gewährte den Polen eine Frist bis zum 20. Dezember 2007 um sowohl die Bankgarantie vorzulegen, als auch das Nenngeld zu bezahlen.

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