1) Zu Grunde liegender Sachverhalt
Ausschlaggebend für den Antrag auf Ausschluss wegen verbandsschädigenden Verhaltens scheint der Eindruck des AFBÖ zu sein, dass ein eigenständiger
Fachverband für Cheerleading in Österreich in Konkurrenz zum AFBÖ gegründet werden soll (Quelle: Artikel auf football-austria.com).

2) Verantwortlichkeit der Vienna Knights
Weder die Vienna Knights, noch das in diesem Verein eingegliederte Cheerleading Team, hatten Kenntnis von den Vorgängen, die zum Vorwurf des verbandsschädigenden Verhaltens geführt haben und haben diese in keiner Form unterstützt.

Alle mit diesem Vorwurf in Zusammenhang stehenden Aktivitäten wurden von uns in privater Art und Weise durchgeführt und stehen daher in keiner Verbindung mit dem Verein der Vienna Knights oder dem Cheerleading Team.

Ein allfälliger Ausschluss der Vienna Knights und dem Cheerleading Team aus dem AFBÖ erscheint daher aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.

3) Stellungnahme der handelnden Personen
Es war zu keiner Zeit geplant in irgendeiner Form mit der Neugründung eines Verbands für Cheerleading in Konkurrenz zum AFBÖ zu treten. Dies wurde auch in mehreren Gesprächen mit Vertretern des AFBÖ (Michael Eschelböck, Karl Wurm, Verena Böhm-Czech und Romana Dworzak) zum Ausdruck gebracht.

Die Teilnahme an einem informellen Meeting der ‚International Cheer Union‘ (ICU) in Orlando, Florida, welche eine olympische Anerkennung von Cheerleading anstrebt, erfolgte auf Einladung durch die ICU.

Bei diesem Meeting waren nicht ausschließlich offizielle Vertreter nationaler europäischer Verbände für Cheerleading eingeladen, sondern auch Personen, die sich für die Sportart Cheerleading und ihre Anerkennung im Allgemeinen engagieren.

Als offizielle Vertreterin Österreichs nahm Romana Dworzak für den AFBÖ an diesem Meeting teil.
Unsere Einladung zu diesem Meeting erfolgte aufgrund einer Empfehlung des ‚Regional Director Europe‘ der ICU, Dr. Jan Becker.

Unabhängig von der Tatsache, dass unsere Aktivitäten in diesem Zusammenhang nicht der Verantwortlichkeit der Vienna Knights unterliegen, haben wir auch keine Aktionen gesetzt oder Absichten geäußert, die als verbandsschädigend für den AFBÖ qualifiziert werden könnten.

Daher scheinen aus unserer Sicht Sanktionen seitens des AFBÖ aus diesen Gründen ebenfalls nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag.a Ursula Schwarz
Axel Schwarz
Simone Schmid

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