DEFINITION
von erbrachter Nachwuchsarbeit

Nachwuchsarbeit in der jeweiligen Kategorie gilt als erbracht, wenn ausnahmslos alle vom AFBÖ über die WSO vorgeschriebenen Spiele

  1. mit mindestens der geforderten Anzahl von Spielern
  2. in der vorgeschriebenen Spielzeit
  3. gem. dem Reglement der WSO
    gespielt werden.

FAKTEN UND ÜBERLEGUNGEN
Nachwuchsarbeit soll unter allen Umständen von allen Österreichischen Vereinen (unabhängig ihrer Größe und Ligazugehörigkeit) erbracht werden – denn nur ordentliche Nachwuchsarbeit sichert auf Dauer den Weiterbestand unserer Sportart.

Die Wichtigkeit der sportarterhaltenden Maßnahmen wird daher wie folgt festgelegt:

  1. Nachwuchsarbeit
  2. Entwicklung / Engagement von ausgebildeten in- und/oder ausländischen Coaches
  3. Engagement von A-Klasse-Spielern (Imports)

Durch diese Gewichtung wird sich neben dem dauerhaften Weiterbestand unserer Sportart auch der Bekanntheitsgrad dauerhaft steigern.
Manche Vereine haben jedoch – aufgrund ihrer geografischen Lage – schlechtere Voraussetzungen, Nachwuchsarbeit zu erbringen (z.B. Bevölkerungsdichte). Daher sollen Vereine mit derart objektiv schlechteren Voraussetzungen nicht mehr vom AFBÖ bestraft werden, haben aber auch kein automatisches Anrecht auf Vergünstigungen.

VORAUSSETZUNGEN

  • Optimales Nachwuchstraining kann in einer Altersklasse nur dann durchgeführt werden, wenn möglichst eine komplette Offense und eine komplette Defense gemeinsam und gleichzeitig unter der Leitung von gut ausgebildeten Nachwuchs-Coaches trainiert
  • Das Nachwuchstraining muss das ganze Kalenderjahr hindurch angeboten und durchgeführt werden
  • Nachwuchs-Coaches müssen sich permanent weiterbilden und den Nachwuchsspielern neben einer sportlichen Ausbildung auch eine sportlich-ethische Ausbildung anbieten und vermitteln (absolutes Doping-Verbot, Fairplay, Respekt vor dem Gegner und den Schiedsrichtern etc.)

REGULATIV

Erbrachte Nachwuchsarbeit reguliert ausschließlich die Anzahl von zugelassenen Import-Spielern im auf die gespielte Nachwuchsmeisterschaft folgenden Kalenderjahr (egal, in welcher Liga gespielt wird)

Keine Nachwuchsarbeit = kein Anrecht auf Importspieler
Freundschaftsspiele und/oder Scrimmages (beliebige Kadergröße, beliebig viele Spieler am Feld, es gibt keinen Gesamtsieger einer Spielserie, Spielregeln gem.WSO) = kein Anrecht auf Importspieler
Meisterschaft: Eine Teilnahme an der Österreichischen Meisterschaft der jeweiligen Altersklasse im Herbst = Anrecht auf Importspieler

  • Für ein (oder mehrere) Team Junioren  1 Import
  • Für ein (oder mehrere) Team Jugend  1 Import
  • Für ein (oder mehrere) Team Schüler 1 Import
  • Für ein (oder mehrere) Team Minis 3 Imports

Hat ein Verein mehr als ein Team in einer Altersklasse, dann zählt diese Altersklasse nur einmal für Import-Plätze.

  1. Um an der Meisterschaft einer Nachwuchs-Altersklasse im Herbst teilnehmen zu dürfen, muss ein Team bis längstens 5. Juli eines Jahres zumindest zwei Qualifikationsspiele in vollem Umfang absolvieren (diese Qualifikationsspiele können auch im Rahmen eines Turnieres in den Altersklassen Minis und Schüler abgehalten werden, müssen aber in Summe pro Spieltag 4 Spielviertel ergeben).
  2. Es gibt keinerlei Spielgemeinschaften.
  3. Gastspieler: bis zu max. 5 Gastspieler von einem oder mehreren anderen Verein(en) sind möglich. Diese müssen vor dem 1. Spiel der Qualifikationsspiele namentlich genannt werden. Es ist nicht möglich, die Gastspieler während der Qualifikationsspiele und der Meisterschaft zu ändern.
  4. Pro Team (= pro Altersklasse) muss ein ausgebildeter Coach verantwortlich sein (AFBÖ-Coach-Ausbildung, Lehrwart, Trainer). Ein solcher Coach kann auch für mehrere Altersklassen verantwortlich sein.
  5. Keine Ausstellung von neuen Spielerpässen nach dem 1. Spielwochenende der Herbst-Meisterschaft.
  6. Jede – auch nur ansatzweise – versuchte Irreführung des AFBÖ in Bezug auf Spielerpässe, Arzt-Atteste, Mindestkadergröße, Wohnorte der SpielerInnen etc. wird immer und ausnahmslos als ’nicht erbrachte Nachwuchsarbeit‘ in der jeweiligen Altersklasse, in der die Manipulation versucht oder durchgeführt wurde, gewertet und bedeutet damit den Verlust der für diese Altersklasse vorgesehenen Importanzahl. Zusätzlich gilt Bestrafung gem. Abgabenordnung.
  7. Mindestspieleranzahl:
    Minis: 18
    Schüler: 18

    Jugend: 18

    Junioren: 20

Übergangsregelung (Ausnahmen) für das Kalenderjahr 2008:

Teilnahme an den Österreichischen Nachwuchsmeisterschaften im Herbst 2008 ist ohne Qualifikationsspiele im Frühjahr möglich – verbindliche, schriftliche Nennung für die jeweilige Altersklasse bis 1. Mai 2008. Sollte ein Verein trotz verbindlicher, schriftlicher Nennung im Herbst 2008 nicht an der Österreichischen Nachwuchsmeisterschaft der jeweiligen Altersklasse teilnehmen, dann gilt in dieser Altersklasse die Nachwuchsarbeit nicht als ‚erbracht‘ (es gibt keinen Importplatz im Jahr 2009 dafür)

Mindestspieleranzahl bei der Österreichischen Nachwuchsmeisterschaft 2008:

Minis: 16
Schüler: 16
Jugend: 16
Junioren: 18

Anspruch auf Importplätze im Jahr 2009:

für ein (oder mehrere) Team Junioren  2 Imports
für ein (oder mehrere) Team Jugend  2 Imports
für ein (oder mehrere) Team Schüler 1 Import
für ein (oder mehrere) Team Minis 1 Import

ZUSÄTZLICHE MASSNAHME (vom AFBÖ unterstützt und gefördert)

  • Gründung und Führung einer Coach-Association
  • kostengünstigste Coach-Ausbildung, Clinics, Camps (regional verteilt)
  • Österreichweites Try-Out zum Rekruting von Spielern
  • Gründung von lokalen Leistungszentren, die lokale Coach-Ausbildung(en) soll(en) gefördert und auch überprüft werden
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