Der AFVD bezieht Stellung zu den Anschuldigungen von Dominic Hanselmann. Der Spieler hat auf seiner öffentlichen facebook-Seite am 22. Februar schwere Vorwürfe gegen den Verband erhoben.
Anmerken möchten wir dazu, dass uns Herr Hanselmann geschrieben hat, dass er es zwar "eigentlich echt gut findet", dass wir seinen Artikel zitierter Weise veröffentlicht haben, er aber um eine Löschung bittet, weil er dazu nicht sein OK gegeben hat. Wir sind der Bitte, mit dem Hinweis, dass es sich um keinen privaten Facebook Eintrag, sondern um einen für jedermann einsehbaren Beitrag auf einer öffentlichen facebook-Seite handelt, nicht nachgekommen.
Die Stellungnahme des AFVD:
1. Bei der EM 2010 gab es keinerlei Eigenleistung für die Spieler. Der AFVD hat alle Teilnahme- und Entsendungskosten aus Verbandsmitteln bzw. über Zuwendungsgeber und Partner bezahlen können. Von einer Sponsorensuche aus Spielerkreisen ist nichts bekannt. Dies war aber auch nicht notwendig, da alles Kosten (bis auf die Anreise zu den Maßnahmen) getragen wurden. Im Jahr 2010 fand der German Japan Bowl I am 24.04.2010 in Düsseldorf und die EM in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Wetzlar statt. Aufgrund der Arbeit des AFVD war es möglich, sowohl vom Bundesministerium des Inneren, dem Hessischen Ministerium des Inneren und des Sport, der Stadt Frankfurt am Main und der Betreibergesellschaften der Esprit Arena in Düsseldorf und der Commerzbank Arena in Frankfurt am Main erhebliche Finanzmitteln zu mobilisieren. Richtig ist, daß es für die Herren-Nationalmannschaft sehr schwierig ist Sponsoren aus der freien Wirtschaft zu finden. Die Nationalmannschaft tritt nur sehr unregelmäßig auf, häufig bei Turnieren im Ausland und Turnieren liegen die Werberecht zumeist beim jeweiligen Ausrichter.
2 .Über die Verwendung der Lizenzgebühren der GFL wird, soweit diese der AFVD direkt zufließen, im Jahresabschluß des AFVD Rechenschaft abgelegt und dies Gegenstand der Beratung und Entlastung der Bundesversammlung. Soweit diese in den Fernsehpool eingezahlt werden, erfolgt der Verwendungsnachweis in der Generalversammlung der German Football Fernsehen Produktions- und Vertriebsgenossenschaft e. G., in der alle GFL Vereine selbst Gesellschafter sind. Die Lizenzgebühren der GFL sind zweckgebunden für die Zwecke der GFL und stehen für eine Quersubventionierung des Leistungssportprogramms des AFVD nicht zur Verfügung. Die GFL ist zwar im beschränkten Umfang bereit, andere Verbandsbereich zu unterstützen, aber generell gilt, das GFL Mittel für GFL Zweck herangezogen werden. Das Leistungssportprogramm wird ganz überwiegend aus den Beitragseinnahmen der Landesverbände und den Erlösen des German Bowls bezahlt. Die GFL Vereine sind ganz überwiegend dazu bereit, für die Nationalspieler die Eigenbeteiligung zu übernehmen bzw. bei der Suche nach Fördermitteln zu unterstützen. Die Eigenbeteiligung liegt für das Jahr 2014 bei insgesamt 500 EUR für die Teilnahme an der Nationalmannschaftsreise nach Japan und zur Europameisterschaft nach Österreich. Mit Vertretern der Spieler wurde nach der WM 2011 Seitens des AFVD die Vereinbarung getroffen, daß für transkontinentale Reisen eine Beteiligung der Spieler an den Gesamtkosten erfolgt. Dies wurde von Vertretern der Spieler bei einem Treffen im Rahmen des German Bowl 2013 noch einmal bekräftigt. Das Instrument der Eigenbeteiligung als solches ist also sowohl mit den Vertretern der Spieler, den Vertretern der GFL Vereine und auch der Mitgliedsverbänden des AFVD vereinbart und akzeptiert. Das internationale Wettkampfprogramm wurde zu dem in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, so daß die hierfür vorhandenen Mittel im Verbandshaushalt nicht im gleichen Maße Schritt halten konnten. Anstatt einer Welt- und einer Europameisterschaft der Herren und zweier  Junioren-Europameisterschaften (=4 Turniere) finden innerhalb eines Vier-Jahres-Zyklus nunmehr statt: WM Herren, EM Herren, 2 * EM Junioren U19, 2 * WM Junioren U19, WM Frauen = 7 Turniere. Eine EM Frauen und eine WM Junioren weiblich U19 wurden durch den internationalen Verband bereits angekündigt. Nicht berücksichtigt sind die Flag-Football- und Cheerleader-Meisterschaften. Gleichzeitig schränkt das Bundesministerium des Inneren die Förderung des nichtolympischen Sports derzeit massiv ein. Eine Steigerung der Zuschüsse in dem Umfang, in dem neue Kosten durch neue Turniere entstehen, ist auch nicht ansatzweise erkennbar. Wobei im Moment mehr über die Streichung der Bundesförderung, als über eine Zunahme gesprochen wird.
3. Herr Dominic Hanselmann war als Wehrdienstleistender in der Sportförderkompanie. Er hat seinerzeit auf Antrag und mit Zustimmung des AFVD den Grundwehrdienst in der Sportförderkompanie ableisten dürfen. Nach Ableistung des Grundwehrdienstes bestand seinerzeit noch die Möglichkeit sich als sogenannter „länger dienender Freiwilliger“  auf zwölf Monate zu verlängern (sog. W12). Um von W12 noch um ein Jahr verlängern zu können, wäre eine Umwandlung in eine Zeitsoldatenstelle Soldat auf Zeit 2 Jahre (sog. SaZ 2) notwendig gewesen. Da der W12 nur Wehrsold erhält, der SaZ 2 aber richtig bezahlt wird, bedeutet die Zuweisung einer SaZ 2 Stelle, daß dafür das Stellenäquivalent an W12 Stellen wegfallen. Eine SaZ 2 Stelle „kostet“ dann drei oder vier W12 Stellen. D. h. solange eine SaZ 2-Stelle besetzt ist, kommt kein anderer Bewerber aus dem Sportverband zum Zuge. D. h. eine Person blockiert für alle anderen aus dem Verband die SpoFö. Entsprechend bekommen nichtolympische Sportverbände generell keine SaZ 2 Stellen zugewiesen. Es gibt die Möglichkeit in besonderes außergewöhnlichen Ausnahmesituationen doch eine SaZ 2 Stelle zu bekommen. Aber das ist mehr gedacht an einen absoluten Leistungsträger in einer Individualsportart, der sich gezielt auf die World Games vorbereitet. Nicht aber an einen Spieler einer Mannschaftssportart, der erst zwei Jahre später das nächste Turnier hat. Ein entsprechender Antrag wäre spätestens beim Streitkräfteamt abgelehnt worden. Da der Vorgang selbst einige Jahre zurückliegt, wurden Seitens des AFVD beim Streitkräfteamt die Personalunterlagen angefordert. Jedenfalls beantragt nicht der Kompaniechef der SpoFö einer Verlängerung, sondern wenn der Spieler. Und der braucht dann eine Befürwortung durch den Verband und den D(O)SB. Ein Antrag auf SaZ 2 wäre aber von vorn herein nicht genehmigungsfähig geworden, da sportfachlich nicht sinnvoll.
Fördermittel der Bundeswehr für einen Verband, dafür dass der Spieler in der SpoFö ist, gibt es nicht. Der Verband bekommt für einen Spieler in der SpoFö auch sonst von niemanden Gelder. Der AFVD muss vielmehr noch auf AFVD Kosten sicherstellen, daß ein Bundestrainer den Spieler betreut und den Trainingsplan für ihn aufstellt. Finanziellen Nutzen hat der AFVD keinen. Allerdings ermöglicht der AFVD dem Sportler für die Zeit in der SpoFö sich 24/7 Vollzeit unter professionellen Trainingsbedingungen seinen Sport auszuüben, gesundheitliche Betreuung durch die Bundeswehr bis hin zum Bundeswehrzentralkrankenhaus zu erhalten – und dafür auch noch Wehrsold zu erhalten. Zusätzlich kann der Spieler noch weiterhin bei einem GFL Verein am Ligaspielbetrieb teilnehmen – wofür der Spieler dann im Regelfall auch noch persönliche Leistungen durch den GFL Verein – zusätzlich zum Wehrsold – erhält.
Der AFVD hat in 2007 Bundesförderung für die Jahresplanung bekommen. Die wurden beim Bundesverwaltungsamt abgerechnet und der Verwendungsnachweis wurde ohne Beanstandungen akzeptiert.
Den Kaderangehörigen des AFVD steht der Zugang zu der Sportförderkompanie der Bundeswehr weiterhin offen und der AFVD kann auch weiterhin jederzeit bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Bundeswehr Kadersportler in der SpoFö plazieren. Für die EM 2014 wird z. B. die Einberufung von früheren Sportsoldaten für Wehrübungen vorbereitet.
4. Der AFVD ist im Dialog mit dem Vereinen der GFL, den Landesverbänden und dem Mannschaftsrat zu der jetzt getroffenen Lösung gekommen. Die Beteiligten waren ja eben der Meinung, dass es besser ist, 500 EUR zuzuzahlen, als die Möglichkeit nach Japan zu reisen, nicht zu ergreifen. Die Erwartung, daß andere Verbandsbereiche den Bereich Herren-Nationalmannschaft quersubventionieren, ist im Gesamtverband kein Konsens. Anspruch des Gesamtverbandes ist es, alle internationalen Turnier zu beschicken. Hierbei ist jeder Bereich des Gesamtverbandes aber in der Pflicht, sich selbst mit Kostenbeiträgen zu beteiligen. So auch der Bereich Herren-Nationalmannschaft. Die Alternative wäre dann die Stillegung der Bereiche, die dies nicht können oder wollen. Was aber dann nicht zur Umschichtung von Mitteln in einen andere Bereich führen. Bisher war im Gesamtverband Konsens gemeinsam alle Kraftanstrengungen zu unternehmen, an alle Veranstaltungen teilzunehmen. Alles andere ist unsolidarisch.
5. Die letzten World Games, zu denen der AFVD einen Vertreter geschickt hat, waren die World Games 2009 in Kaohsiung. An den World Games 2013 in Cali nahm kein Vertreter des AFVD teil. Der Besuch in Kaohsiung hat sich im nachhinein als sehr sinnvoll und hilfreich erwiesen. Aufgrund der dort geknüpften Kontakte zum Vorstand der International World Games Association (IWGA), der International DanceSport Federation (IDSF), jetzt WDSF, und der Stadtverwaltung Kaohsiung erfolgte 2013 die Einladung an die Cheerleading-Nationalmannschaft des AFVD durch WDSF und Stadt Kaohsiung zu den World DanceSport Games. Dabei wurden die Reise- und Aufenthaltskosten für 16 Personen aus Deutschland nach Taiwan fast vollständig durch die Stadt Kaohsiung übernommen. Die dort geknüpften Kontakte führten weiterhin zu der Aufnahme des Weltverbandes Cheerleading des AFVD in die WDSF als assoziiertes Mitglied und damit zu der Anbindung der Fachsparte Cheerleading an einen Olympic Recognized Weltverband.
Auch hinsichtlich der möglichen  Teilnahme von American Football an den World Games 2017 in Breslau sind Kontakte zu den internationalen Entscheidungsträgern, die nur durch direkt Begegnungen vor Ort entstehen, hilfreich und unerläßlich.
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